AGB's & Datenschutz


  Die allgemeinen Geschäfts-bedingungen der Carwette Werkzeugvermietungs GmbH

1        Anwendungsbereich


1.1     Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (in der Folge: „AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die die Carwette Werkzeugvermietungs GmbH (in der Folge: „CW“) gegenüber ihren Kunden (in der Folge: „KU“) derzeit und künftig erbringt, ohne dass ihre Anwendung jedes Mal im Einzelfall erneut vereinbart werden muss.


1.2     KU verzichtet auf die Anwendung allfälliger eigener Vertragsbedingungen.


2        Leistungsumfang & Haftungsausschluss


2.1     CW stellt KU lediglich geeignete Räumlichkeiten, Hebebühnen und Werkzeug (in der Folge: „Mietgegenstände“) für sachkundige Hobby-Bastler zur Verfügung, um die vereinzelten Reparaturen von Kraftfahrzeugen zu ermöglichen, und verkauft ingeringen, notwendigem Ausmaß erforderliches Zubehör (Bremsenreiniger, Schmierstoffe etc.; in der Folge: „Zubehör“). Sämtliche Arbeiten bzw die Verwendung des Zubehörs erfolgen auf eigene Gefahr und Risiko des KU, CW leistet daher keine Gewähr und haftet nicht für einen bestimmten Erfolg oder eine Verwertbarkeit der Mietgegenstände, des Zubehörs und der Arbeiten, die der Mieter an seinem Fahrzeug durchführt.


2.2     CW stellt kein Aufsichtspersonal, KU bestätigt durch Inanspruchnahme der Mietgegenstände und des Zubehörs, dass er über die nötige Sachkunde und Erfahrung verfügt, mit den Mietgegenständen umzugehen. Sollte Personal von CW auf fachliche Fragen des KU antworten, so handelt es sich nicht um eine entgeltliche Beratungsleistung sondern lediglich um unentgeltliche Kundgabe der privaten Meinung des Mitarbeiters.


2.3     CW ist nicht verpflichtet, von KU eingestellte Fahrzeuge zu beaufsichtigen.
 

3        Vertragsdauer für die Vermietung der Mietgegenstände, Entgelt


3.1     Der Mietvertrag beginnt mit Freigabe des Hebebühnenplatzes an der Kasse oder, sofern dies später erfolgt, Übergabe der Mietgegenstände an KU.


3.2     Der Mietvertrag endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe sämtlicher Mietgegenstände in gereinigtem Zustand.


3.3     Der Rechnungsbetrag ist sofort in bar oder per EC-Karte fällig, CW ist berechtigt, bei Übergabe (eines Teils der) Mietgegenstände eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.


3.4     CW ist jederzeit berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung zu beenden. Als wichtiger Grund geltend insbesondere: a) Gefährdung der eigenen oder der Sicherheit eines anderen KU von CS durch KU, eine ihn begleitende Person oder andere KU von CW; b) offenkundig drohende Defekte (eines Teils) der Mietgegenstände; c) Nichtbefolgen von Anweisungen des Personals von CA durch KU.
 

4        Pflichten von CW


4.1     Der Vermieter ist verpflichtet a) alle Werkzeuge und Maschinen in einwandfreiem, den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechendem Zustand zu übergeben.


5        Pflichten des KU


5.1     KU verpflichtet sich, den Mietgegenstand sowie allfällige Kaufgegenstände unverzüglich zu prüfen und bei sonstigem Verfall sämtlicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche allfällige Beanstandungen CW mitzuteilen und a) CW vor Übernahme (eines Teils) der Mietgegenstände davon zu informieren, dass und gegebenenfalls welche Begleitpersonen die Mietgegenstände benützen, wobei unter „Benützen“ bereits das Betreten des Geländes von CW zu verstehen ist und das Betreten mit mehr als zwei Begleitpersonen verboten ist; b) mit den Mietgegenständen sorgfältig, gemäß Gebrauchsanweisung, Sicherheitsbestimmungen und bestimmungsgemäß umzugehen; c) keine Tiere oder Begleiter unter 16 Jahren mitzunehmen; d) die Mietgegenstände ausnahmslos in der Halle zu nutzen; e) den Anweisungen des Aufsichtspersonals unverzüglich Folge zu leisten und die Hausordnung einzuhalten; f) die Mietgegenstände sauber zu halten und Flüssigkeiten sofort aufzunehmen; g) mitgebrachte Gegenstände und eingestellte Fahrzeuge ständig zu beaufsichtigen und ausreichend zu versichern, auch gegen alle Risiken der Beschädigung durch Dritte; h) am Gelände von CW angemessene Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen und Arbeitsschutzkleidung zu tragen; i) keine rechtswidrigen Tätigkeiten zu entfalten (Arbeiten oder Umbauten vorzunehmen, die gegen die StVO, KFG, GewO oder andere Rechtsnormen verstoßen); j) sich nur innerhalb der weißen Bodenmarkierungen zu bewegen; k) CW den Einsatz selbst mitgebrachter Werkzeuge und Maschinen, die ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen (Schweißgeräte, Trenngeräte, umweltgefährdende Tätigkeiten usw.) bei Mietbeginn anzuzeigen); l) sämtliche Verbrauchsmaterialien (Altöl, Filter, Bremsbeläge etc.) den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen oder wieder mitzunehmen);


5.2     KU haftet für jegliches Verhalten seiner Begleiter.


5.3     Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung (eines Teils) des Mietgegenstandes und bei unsachgemäßer Bedienung, ist der Mieter verpflichtet, CW den Zeitwert gemäß beim Empfang aushängender Liste zu ersetzen.


6        Vertragsstrafen


6.1     KU ist verpflichtet, für jeden Fall des Zuwiderhandelns gegen eine der unter 5.1 a) bis l) genannten Verpflichtungen eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 1.000,- - zu bezahlen.


7        Besondere Bedingungen für den Verkauf von Zubehör


7.1     Unsere Angebote sind freibleibend; CW ist zur Zahlung des Kaufpreises für Zubehör bereits vor Übergabe verpflichtet. Erfüllungsort ist Pragerstraße 142A. Liefer- und Leistungsort


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